Satzung der Partei der Steuerverteilgerechtigkeit
Präambel
Die Partei der Steuerverteilgerechtigkeit setzt sich für eine grundlegende Reform des Steuersystems Deutschlands ein, bei der jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von der Höhe der gezahlten Steuern ein gleiches Recht auf Mitbestimmung bei der Verteilung der Steuereinnahmen erhält. Im Zentrum steht die Überzeugung, dass eine wahre Demokratie eine gleichberechtigte Teilhabe an finanzpolitischen Entscheidungen erfordert.
§1 Name und Sitz
- Die Partei führt den Namen "Partei der Steuerverteilgerechtigkeit".
- Der Sitz der Partei ist Berlin.
- Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§2 Zweck und Ziel
- Die Partei der Steuerverteilgerechtigkeit strebt eine Verfassungsänderung an, die jedem Bürger und jeder Bürgerin ein gleiches Recht auf Mitbestimmung bei der Verteilung der Steuereinnahmen gewährt.
- Sie setzt sich für die Entwicklung und Implementierung einer digitalen Infrastruktur ein, die es allen Bürgern ermöglicht, an Entscheidungen über die Steuerverwendung teilzunehmen.
- Die Partei arbeitet für eine umfassende finanzielle Bildung aller Bürger von Kindesalter an, um die informierte Teilnahme am Steuerverteilungsprozess zu fördern.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied der Partei kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft erfolgt einfach durch Angabe einer E-Mail-Adresse und Zustimmung zur Satzung.
- Jede natürliche Person darf nur eine E-Mail-Adresse für die Mitgliedschaft verwenden. Mehrfachmitgliedschaften sind nicht zulässig.
- Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung der Partei zu beteiligen, insbesondere durch Teilnahme an Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
§4 Organe der Partei
- Die Organe der Partei der Steuerverteilgerechtigkeit sind:
- die Mitgliederversammlung (digital oder in Präsenz)
- der Koordinierungsrat (gewählt aus der Mitgliederschaft)
- das Infrastrukturkuratorium (verantwortlich für die digitale Plattform)
- die Präsenzbüros (regional organisierte Anlaufstellen)
- Der Koordinierungsrat setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und koordiniert die politische Arbeit. Er enthält keine Entscheidungsbefugnisse über Steuerverteilungsfragen, sondern dient ausschließlich der organisatorischen Unterstützung der direktdemokratischen Prozesse.
§5 Transparenz und öffentliche Entscheidungsfindung
- Die Partei der Steuerverteilgerechtigkeit fällt alle Entscheidungen öffentlich und transparent nach dem Prinzip "Eine Person, eine Stimme".
- Es gibt keine internen Entscheidungsprozesse. Alle politische Willensbildung findet auf öffentlich zugänglichen Plattformen statt.
- Die Partei nutzt ihre digitale Plattform sowohl für eigene Abstimmungen als auch zum Vorleben des Steuerverteilungsmodells. Alle Protokolle, Diskussionen und Abstimmungsergebnisse werden vollständig öffentlich dokumentiert.
§6 Steuerverteilungsmodell
- Die Partei vertritt das Modell, dass jeder Bürger und jede Bürgerin ein gleiches Stimmrecht bei der Verteilung eines signifikanten Anteils der Steuereinnahmen erhält.
- Eine digitale Plattform soll es ermöglichen, die persönlichen Präferenzen bei der Verteilung der Steuergelder anzugeben oder alternativ politischen Vertretern diese Entscheidung zu überlassen.
- Die Partei setzt sich für eine transparente Darstellung der Steuerverwendung und regelmäßige Rechenschaftsberichte ein.
§7 Finanzen
- Die Partei finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Spenden. Sie verzichtet bewusst auf Mitgliedsbeiträge und lehnt staatliche Parteienfinanzierung grundsätzlich ab.
- Alle Einnahmen und Ausgaben werden vollständig transparent auf der digitalen Plattform dokumentiert und sind öffentlich einsehbar.
- Über die Verwendung der Finanzmittel der Partei wird auf der Steuerverteilungsplattform öffentlich informiert und von allen Mitgliedern gemeinsam entschieden.
§8 Satzungsänderungen
- Änderungen dieser Satzung können nur durch den Bundesparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Änderungsanträge zur Satzung müssen mindestens vier Wochen vor dem Bundesparteitag schriftlich beim Bundesvorstand eingereicht und begründet werden.
§9 Auflösung
- Die Auflösung der Partei kann nur durch einen eigens zu diesem Zweck einberufenen Bundesparteitag mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Über die Verwendung des Vermögens der Partei im Falle einer Auflösung entscheidet der auflösende Bundesparteitag.
§10 Schlussbestimmungen
- Diese Satzung tritt mit Beschluss des Gründungsparteitags am 04.04.2025 in Kraft.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.